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Angaben gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

gfu-consult gmbh

Sitz der Gesellschaft:              

Bonner Straße 205

D-50986 Köln

Tel.: +49 (0) 221 548 170 90

E-Mail: eu@gfu-consult.de

 

Amtsgericht Köln: HRB 71485

UST-IdNr.: DE 119354179

 

Honorare und Merkmale der Leistungserbringung:

  • Die Honorarberechnung erfolgt nach individuellen Kriterien und Verhandlungen; sie ist insbesondere abhängig von Umfang, Komplexität und Aufwand der Tätigkeit. In jedem Angebot werden der Tagessatz / Festpreis / Berechnungsgrundlage sowie die Merkmale der Leistungserbringung individuell ausgewiesen.

 

Versicherungen:

  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover
    Versicherungsschutz besteht für berufliche Tätigkeiten weltweit aus der Verletzung und Nicht-beachtung des Rechts der Staaten des geographischen Europas, der Türkei, der Russischen Föderation und der sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören und der Inanspruchnahme vor Gerichten der Staaten dieses Geltungsbereichs.
    Nicht versichert sind die Inanspruchnahme vor Gerichten von Staaten, die außerhalb des o.g. Geltungsbereichs liegen und Tätigkeiten über Niederlassungen, Zweigstellen, Repräsentanten oder andere Büros im Ausland, soweit diese nicht durch eine besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.

  • Betriebshaftpflichtversicherung: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover

Kooperationen und Allianzen:

  • Die gfu-consult gmbh unterhält eine ständige Kooperation mit:

    • Hemmers Human Resources, Rural Bustia 64, E-07509 Son Macia

    • zülchconsulting GmbH, Friedrich-Ebert-Str. / Technologie-Park,
      D-51429 Bergisch-Gladbach

    • medialog training + beratung, Schillerstraße 7a, D-50968 Köln

    • wi-consult.com - Dr. Lars Witzel Unternehmensberatung, Ligusterweg 5a, D-49808 Lingen

    • Benedict Titz Consulting, Weberstr. 96, D-60318 Frankfurt am Main

 

Beratungsgrundsätze

  • Die gfu-consult ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater. Damit unterliegt sie den Berufsgrundsätzen für Unternehmensberater und den Berufsgrundsätzen für Personalberater im BDU, die unter www.bdu.de/berufsgrundsaetze.html in deutscher Sprache abgerufen werden können. Der BDU bietet Klienten von Mitgliedern auf schriftlichen Antrag eine außergerichtliche Streitschlichtung durch den BDU-Ehrenrat (Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. – Der Ehrenrat –, Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn; eMail: info@bdu.de (Stichwort "Ehrenrat")) an. Der Ehrenrat ist nicht verpflichtet, einen Antrag aufzugreifen. Näheres regeln die Satzung und die Ehrengerichtsordnung des BDU.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  • Siehe dazu „8. Erfüllungsort und Gerichtsstand“ der im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, das heißt natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1.         Allgemeines

1.1        Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2        Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistung, werden diese Geschäftsbedingungen durch den Klienten anerkannt.

1.3        Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Klienten sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.4        Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2.         Vertragsschluss, Inhalt des Vertrages

2.1        Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Leistung durch den Klienten zustande.

2.2        Der Klient haftet für die umfassende und rechtzeitige Zurverfügungstellung aller zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen, sowie sonstiger Informationen, sowie für die Richtigkeit sämtlicher in den Unterlagen enthaltener und sonstiger von Ihm erteilter Informationen, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben.

 

3.         Honorare, Nebenkosten

3.1        Die Honorare verstehen sich rein netto zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, falls nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

3.2        Nachträglich vereinbarte Änderungen des Auftrages berechtigen uns zur Berechnung der dadurch erforderlich werdenden zusätzlichen Leistungen und entstehenden Mehrkosten. Auftragsminderkosten werden gegebenenfalls nach Abzug der durch die Änderung verursachten Mehrkosten an den Klienten erstattet.

3.3        Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten sowie sonstige Spesen sind im Honorar nicht inbegriffen und vom Klienten besonders zu vergüten. Bei Benutzung eines privaten oder Dienst-Pkw betragen die Reisekosten € 0,85 pro Entfernungs-Kilometer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

3.4        Kosten für Materialien, Hilfsmittel, Seminarunterlagen und Räumlichkeiten, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, werden dem Klienten zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

 

4.         Leistungserbringung

4.1        Zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen sollen im Rahmen des uns Möglichen ausschließlich Berater, Trainer und Mitarbeiter eingesetzt werden, zu deren Einsatz der Klient ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei wir dem Klienten stets unmittelbar verpflichtet bleiben. Können vertragliche Verpflichtungen infolge Krankheit oder durch sonstige unverschuldete Verhinderung oder Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Beraters, Trainers oder Mitarbeiters nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Leistungen entweder durch einen anderen Berater, Trainer oder Mitarbeiter erbringen zu lassen, oder bei einem vorübergehenden Hindernis die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder bei Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.2        Können durch Einwirkung höherer Gewalt oder ähnlicher unabwendbarer Ereignisse, z.B. Krieg oder Unruhen, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, sind wir bei Hindernissen vorübergehender Dauer berechtigt, die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; bei Unmöglichkeit haben wir das Recht, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Klienten über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren.

            Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Klient nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung infolge der Verzögerung für ihn von keinerlei Interesse mehr ist.

4.3        Soweit vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden und dies auf einer Verletzung der vereinbarten Mitwirkungspflichten des Klienten (z.B. Zurverfügungstellung von Unterlagen und Erteilung sonstiger Informationen, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, Tagungstechnik, Projektoren, Flip-Charts, Videoanlagen, Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegung etc.) oder der Absage von Terminen seitens des Klienten beruht, hat der Klient keinen Anspruch auf Nachleistung. Der Klient hat das vereinbarte Leistungsentgelt trotz der Nicht-, der nicht rechtzeitigen oder nicht vertragsgemäßen Erfüllung in voller Höhe zu erbringen. Im Falle der Nichtleistung lassen wir uns dasjenige anrechnen, was wir infolge der Nichtleistung erspart haben oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft des Beraters, Trainers oder Mitarbeiters erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behalten wir uns vor.

Wir sind befugt, die vom Klienten geschuldeten Mitwirkungshandlungen selbst vorzunehmen oder im Wege der Beauftragung Dritter vornehmen zu lassen, soweit der Klient seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Der Klient ist verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten nach unserer Wahl uns oder dem Dritten zu erstatten. Die insoweit von uns erbrachten zusätzlichen Leistungen berechnen wir nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen zzgl. notwendiger Auslagen.

 

5.         Zahlungsbedingungen

5.1        Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf jeweils der besonderen schriftlichen Vereinbarung und ist nur zulässig, wenn alle vorhergehenden, zur Zahlung fälligen Rechnungen ausgeglichen sind.

5.2        Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

5.3        Kommt der Klient in Zahlungsverzug, hat er die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns gegenüber dem Klienten vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.4        Alle unsere Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, auch wenn Schecks gegeben worden sind, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden. Wird uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Klienten bekannt, sind wir berechtigt, dann noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir behalten uns für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

5.5        Aufrechnungsrechte stehen dem Klienten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

6.        Urheberrecht

Wir behalten das Urheberrecht an allen von uns erarbeiteten Unterlagen und Ausarbeitungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere behalten wir uns das ausschließliche Recht vor, unser Werk in körperlicher Form zu verwerten und in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben.

 

7.         Haftung

7.1        Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Klient Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.2        Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wir haften auch für eine fahrlässige oder leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Klient vertraut hat und auch vertrauen durfte.

7.3        Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

7.4        Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Klient anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

7.5        Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

8.         Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1        Erfüllungsort für alle wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen ist Köln.

8.2        Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten ist Köln, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand begründet ist. Im Übrigen behalten wir uns das Recht vor, den Klienten an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

 

9.         Schlussbestimmungen

9.1        Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

9.2        Der Klient kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte übertragen.

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